Familienbezogene Leistungen für Dienstkräfte mit mehr als zwei Kindern verfassungsrechtlich unzureichend
Verwaltungsgericht Berlin:
Die Besoldung von Richtern mit kinderreichen Familien in den Jahren 2011 bis 2020 ist nach Auffassung des Verwaltungsgerichts Berlin verfassungswidrig (Beschluss vom 16. November 2023).
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