VERBAND BERLINER VERWALTUNGSJURISTEN e.V.

Auch für 2024 sollten Sie wegen der Höhe der Besoldung oder Versorgung noch bis zum 31. Dezember 2023 Widerspruch erheben.

Hier finden Sie unseren Muster-Widerspruch, den Sie nach Ihren persönlichen Verhältnissen anpassen können.