VERBAND BERLINER VERWALTUNGSJURISTEN e.V.

Der „Verband Berliner Verwaltungsjuristen“ (VBV) ist der unabhängige Berufsverband der in Berlin tätigen Verwaltungsjuristen. Er wurde am 10. Juni 1958 gegründet und vertritt die berufsständigen Interessen seiner Mitglieder in der Öffentlichkeit und gegenüber der Politik. Mit seinem spezifischen Wirken will der Verband insbesondere erreichen, dass die Interessen der Verwaltungsjuristen als Angehörige des höheren Verwaltungsdienstes bei Entscheidungen von berufspolitischer Bedeutung angemessen zur Geltung gebracht und berücksichtigt werden.
Unser Verband hat derzeit ca. 400 Mitglieder.

Der Verband Berliner Verwaltungsjuristen ist Mitglied des Bundesverbands der Verwaltungsbeamten des höheren Dienstes in der Bundesrepublik Deutschland e.V.

Der Verband Berliner Verwaltungsjuristen ist dem freiheitlich-demokratischen Rechtsstaat des Grundgesetzes verpflichtet und bekennt sich zum Verfassungsmodell des Berufsbeamtentums. Er tritt für eine an Recht und Gesetz orientierte und von parteipolitischer Einflussnahme unabhängige Dienstleistung seiner Mitglieder zum Wohle des Gemeinwesens ein.

Unser Engagement gilt:

  • der berufsständischen Vertretung unserer Mitglieder im aktiven Dienst und im Ruhestand,
  • der Einbringung berufspolitischer Themen in die Arbeit des Bundesverbandes der höheren Verwaltungsbeamten,
  • der Geltendmachung der berufsspezifischen Belange unserer Mitglieder in Politik und Gesetzgebung durch Öffentlichkeitsarbeit und Mitwirkung im Bundesverband der höheren Verwaltungsbeamten,
  • der Verwirklichung des Leitbilds des flexiblen Verwaltungsjuristen innerhalb eines an den heutigen Anforderungen orientierten höheren Dienstes und der Gewährleistung eines entsprechenden beruflichen Umfelds,
  • der Wahrung eines hohen Ansehens unserer Berufsgruppe innerhalb des öffentlichen Dienstes und in der Gesellschaft,
  • der Verhinderung von „Sonderopfern“ des höheren Dienstes,
  • dem Widerstand gegen die Absenkung der beruflichen Standards und Arbeitsbedingungen.