Bundesverfassungsgericht: Aktuelles Urteil zur Besoldung im Land Berlin
Mit Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 28. Juli 2020 – 2 BvL 4/18 – steht nunmehr fest, dass die Besoldung der Richter und Staatsanwälte in den Jahren
2009 bis 2015 nicht den rechtlichen Vorgaben entsprach.
Eigentlich hätte der Berliner Senat längst selbst diese Erkenntnis gewinnen und die von den Herren Wowereit und Sarrazin praktizierte Einsparungspolitik bei den Beschäftigten im öffentlichen Dienst des Landes Berlin korrigieren können – und müssen. Schließlich hat das Bundesverfassungsgericht schon seit einiger Zeit die Kriterien zur Besoldung festgelegt und schon mehrfach rechtswidrige Einsparungsversuche diverser Landesgesetzgeber zurückgewiesen.
Nun also die - erwarteten - deutlichen Worte in Richtung Berlin. Und schon hören wir aus Senatskreisen, dass dieses Urteil ja „nur“ Richter und Staatsanwälte betreffe. Stimmt – aber will es der Senat für die übrige Beamtenschaft tatsächlich bei den bisherigen Besoldungsregegelungen belassen? Auch hier sind etliche Rechtsstreitigkeiten anhängig – auch beim Bundesverfassungsgericht. Diese weiteren Prozesskosten könnte sich der Senat von Berlin eigentlich sparen und seinen Beschäftigten endlich das Gefühl geben, dass eine rechtmäßige Besoldung zeitnah umgesetzt wird.
Lesen Sie hierzu:
„Ohrfeige für das Land Berlin“
Statement zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts und Auszug aus der Presseerklärung des Bundesverfassungsgerichts
Presseerklärung des Verbands Berliner Verwaltungsjuristen vom 28.07.2020
Alltagsheldenprämie
Unser Verband hat sich im April kritisch zur Idee des Regierenden Bürgermeisters geäußert.
Wie wir jetzt sehen, stehen wir da nicht alleine. Auch im Abgeordnetenhaus und selbst in der Koalition ist die Idee nicht unumstritten. Und zu Recht fragen die Wohlfahrtsverbände welche Anerkennungen für ihre Alltagshelden bereitgestellt werden.
Lesen Sie hierzu unsere Presseerklärung:
Ballungsraumzulage – Achtung Mogelpackung!
Für November 2020 kündigt der Senat eine Ballungsraumzulage für die Berliner
Beamtinnen und Beamten an.
Schön und gut könnte man meinen, denn schließlich soll die Besoldung an den
Bundesdurchschnitt angeglichen werden. Bis zum Jahr 2021!
Welche Varianten aus der Trickkiste hier zur Anwendung kommen sollen lesen Sie in
der ausführlichen Darstellung „Dienstrecht → Besoldung → Ballungsraumzulage“.
Pauschale Beihilfe auch für Berlin geplant
Der Berliner Senat plant, alternativ zu den bisherigen individuellen Beihilfeleistungen eine „pauschale Beihilfe“ einzuführen. Beamte, die in einer gesetzlichen Krankenversicherung oder in entsprechendem Umfang, also nicht nur anteilig, in der
privaten Krankenversicherung versichert sind, können dann eine pauschale Beihilfe in Höhe von 50 % des Krankenversicherungsbeitrags/Basistarifs beantragen. Voraussetzung ist allerdings, dass sie auf ihren Anspruch auf individuelle Beihilfe verzichten. Das Gesetzgebungsverfahren ist noch nicht abgeschlossen.
Wir weisen darauf hin, dass mit der Entscheidung für eine pauschale Beihilfe erhebliche Nachteile für den Beamten verbunden sein können. Abgesehen davon, dass eine Rückkehr zur individuellen Beihilfe damit endgültig ausgeschlossen ist,
stellt eine Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung zumindest für Beamte der Laufbahngruppe II, und damit insbesondere für den höheren Dienst, keine wirtschaftlich sinnvolle Option dar. Denn die Kombination von individueller
Beihilfe und privater Krankenversicherung bietet aus heutiger Sicht bei zumeist geringeren Kosten eine solche Vielzahl von Vorteilen, dass es wirtschaftlich völlig unsinnig wäre, stattdessen die gesetzliche Krankenversicherung mit ihrem
begrenzten Leistungskatalog zu wählen.
Ausnahmen können sich allenfalls im Einzelfall aus der individuellen Situation eines Beamten (z.B. geringes Einkommen, erhebliche Vorerkrankungen, zahlreiche Kinder) ergeben.
Lesen Sie hierzu die ausführliche Darstellung unter „Dienstrecht/Beihilfe“.