VERBAND BERLINER VERWALTUNGSJURISTEN e.V.

Das Land Berlin beabsichtigt, das Ergebnis der Tarifverhandlungen für die Beschäftigten der Länder zum 1. Dezember 2022 auf die beamteten Dienstkräfte zu übertragen.

Geplant ist eine Erhöhung der Bezüge um 2,8 %.

Dass damit weder ein Ausgleich der galoppierenden Inflation, geschweige denn ein Ausgleich für die explodierenden Energiekosten verbunden ist, liegt auf der Hand.

Dies ist besonders bitter für die Pensionäre, die im März 2022 bereits keine Corona-Sonderzahlung erhalten haben. Den weiterhin bestehenden Nachholbedarf bei der Besoldung zeigt im Übrigen auch der von uns regelmäßig durchgeführte bundesweite Besoldungsvergleich. Hier belegt Berlin in den beispielhaft berechneten Besoldungsgruppen A 13 und A 14 lediglich den 12. bzw. 11. Platz.

Vor diesem Hintergrund werden wir uns ebenso wie der Deutsche Richterbund mit allen Kräften für eine angemessene Erhöhung der Alimentation der Berliner Beamten einsetzen. Denn insbesondere die hohe Inflation wird uns voraussichtlich auch in den nächsten Jahren begleiten.
Beispielhaft erscheinen uns hier die Überlegungen im Land Hessen. Dort plant das zuständige Ministerium des Inneren mit Blick auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nicht nur eine Strukturreform der Beamtenbesoldung, zu der auch eine Erhöhung des Kindergelds um 100 Euro/Monat für das erste und zweite Kind und 300 Euro/Monat für jedes weitere Kind gehören, sondern zusätzlich zur vereinbarten Tarif- und Besoldungserhöhung eine weitere Anhebung der Besoldung um 3 % zum 1. April 2023 und 1. Januar 2024.

Der Vorstand

Hinweis:
Beachten Sie in diesem Zusammenhang bitte auch unsere Empfehlung, noch bis zum 31.12.2022 Widerspruch gegen die Höhe der Besoldung/Versorgung einzulegen.