VERBAND BERLINER VERWALTUNGSJURISTEN e.V.

Die vom Senat von Berlin beschlossene Hauptstadtzulage von 150 Euro für ca. 130000 Beamte und Tarifbeschäftigte der Berliner Verwaltung droht am massiven Widerstand der Tarifgemeinschaft der Länder zu scheitern, es sei denn die rot-rot-grüne Koalition riskierte den Ausschluss aus der Tarifgemeinschaft.

Vor diesem Hintergrund ist es nach Auffassung des Verbands Berliner Verwaltungsjuristen geboten, den Sinn einer Hauptstadtzulage zu hinterfragen. Anders als beispielsweise in Flächenländern ist die Zahlung einer Hauptstadtzulage in einem Stadtstaat, wie Berlin, ziemlich unsinnig. Denn eine solche Zulage soll ja die besonderen wirtschaftlichen Nachteile der in einem Ballungsraum lebenden und arbeitenden Dienstkräfte eines Bundeslandes gegenüber den eher im ländlichen Raum eingesetzten Dienstkräften mit zumeist geringeren Lebenshaltungskosten ausgleichen. In einem Stadtstaat wie Berlin ist die Situation jedoch völlig anders. Denn Berliner Beschäftigte werden grundsätzlich nur in Berlin tätig sein. Berlin ist damit in seiner Gesamtheit ein Ballungsraum. Ein wirtschaftlicher Ausgleich der erhöhten finanziellen Belastungen kann daher denklogisch nur im Wege einer entsprechend erhöhten Bezahlung aller Landesbediensteten und nicht durch irgendwelche Zulagen erfolgen, die zudem nur einen Teil der Beschäftigten begünstigen.

Statt Zahlung einer Hauptstadtzulage fordert der Verband Berliner Verwaltungsjuristen, dass der Senat die seit Jahren evident verfassungswidrige Bezahlung seiner Beamten und Richter beendet und die vom Bundesverfassungsgericht geforderte amtsangemessene Besoldung dieser für die Funktion unseres Gemeinwesens unverzichtbaren Dienstkräfte unverzüglich realisiert. Denn die vom Bundesverfassungsgericht festgestellte Verfassungswidrigkeit der Richterbesoldung gilt spiegelbildlich auch für die Höhe der vergleichbaren Beamtenbezüge.

Eine aufgabengerechte und amtsangemessene, den detaillierten Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts entsprechende Besoldungsanpassung für Richter und Beamte könnte die Diskussion über eine Hauptstadtzulage sinnvoll beenden. Zudem dürfte sie es erleichtern, im Gespräch mit der Tarifgemeinschaft der Länder ähnlich wirksame Regelungen für Tarifbeschäftigte zu finden, ohne einen Ausschluss aus der Tarifgemeinschaft der Länder zu riskieren.

Erika Lanzke und Wolfgang Hurnik (Kontakt: 0178 8343896)

Presseerklärung August 2020