VERBAND BERLINER VERWALTUNGSJURISTEN e.V.

Berlin, den 13. April 2019

Presseerklärung zum
Zukunftspakt für die Berliner Verwaltung

(zur Berichterstattung in den Berliner Medien über den Kongress „Gemeinsam Berlin gestalten – Zukunftspakt Berliner Verwaltung“ am 11.4.2019)

Ihr Bericht über den Zukunftspakt für eine bessere Berliner Verwaltung begründet aus unserer Sicht erhebliche Zweifel, ob die geplanten Veränderungen geeignet sind, die grundsätzlichen Mängel der Berliner Verwaltung nachhaltig zu beseitigen. Zwar ist es grundsätzlich sicher hilfreich, sich zwischen Senat und Bezirken besser abzustimmen, die Arbeit von Ordnungsämtern neu zu ordnen und den Bürgern einen besseren zeitnahen Service in Aussicht zu stellen, jedoch zeigt die Berichterstattung, dass die zentralen strukturellen Probleme der Berliner Verwaltung zwar zum Teil erkannt, aber wieder einmal weitgehend ungelöst bleiben.

Der Verband Berliner Verwaltungsjuristen e.V. hat wiederholt darauf hingewiesen, dass die Grundlage jeder Reform eine klare und eindeutige Abgrenzung von gesamtstädtischen, insbesondere ministeriellen Steuerungsaufgaben und den bezirklichen Aufgaben sein. Eindeutige Verantwortlichkeiten sind zu schaffen, Doppelzuständigkeiten müssen abgeschafft werden. Zugleich bedarf es einer konsequenten Aufgabenkritik, um ineffiziente und verzichtbare Verwaltungsprozesse auf allen Ebenen der Berliner Verwaltung zu identifizieren.

Die im Zuge der Verwaltungsreform der neunziger Jahre weitgehend abgeschaffte Fachaufsicht des Senats über die Bezirke sollte wieder eingeführt werden. Denn nur so kann die gleichartige und ordnungsgemäße Erledigung der Aufgaben und die zweckentsprechende Handhabung des Verwaltungsermessens in den politisch sehr heterogenen Bezirksverwaltungen wirksam gewährleistet werden.

Für die Bezirksverwaltungen ist eine vom Abgeordnetenhaus festgelegte und verbindliche einheitliche Struktur der Bezirksämter, Ihrer Abteilungen und Fachbereiche (Ämter) unverzichtbar. Diese Struktur muss sich ebenso in den Aufgabenzuschnitten der Ausschüsse der Bezirksverordnetenversammlungen widerspiegeln, um klare Zuordnungen und Verantwortlichkeiten zu schaffen. Auf diese Weise könnten klare Zuständigkeiten sichergestellt, aber auch das hohe Interesse der Stadtgesellschaft an einer in ganz Berlin einheitlichen und transparenten Verwaltungsstruktur berücksichtigt werden. Die Schaffung der Position eines weiteren Stadtrats ist insoweit nur nachrangig.

Die weitergehende Frage, ob die heutigen Bezirksämter mit ihrem Kollegialprinzip noch zeitgemäß sind oder ob das Hamburger Modell mit einem vom dortigen Senat zu bestätigenden Bezirksamtsleiter oder ein direkt gewählter Bezirksbürgermeister eine effizientere Bezirksverwaltung gewährleisten, lässt sich ohne vertiefte Auseinandersetzung mit diesen Fragen an dieser Stelle nicht beantworten. Sicher ist jedoch, dass die im bundesweiten Vergleich extrem geringen Anforderungen an die Qualifikation der Berliner Bezirksamtsmitglieder angesichts der Komplexität der Aufgaben und den Herausforderungen dieser Stadt mit dem Wunsch nach einer leistungsfähigen und effizienten Bezirksverwaltung und einem erfolgreichen Stadtmanagement nicht zu vereinbaren sind.

Schließlich ist jede Verwaltung nur so gut wie die Menschen, die für sie unter manchmal widrigen Bedingungen arbeiten. Ihre Qualifikation, Einsatzbereitschaft und Motivation sind zentrale Grundlagen eines funktionsfähigen Verwaltungsapparats. Der Senat von Berlin hat dies über Jahre hinweg ignoriert. So zählen die Berliner Angestellten und Beamten noch immer zu den mit am schlechtesten bezahlten Beschäftigen im öffentlichen Dienst in Deutschland. Der trotz sprudelnder Steuereinnahmen marode Zustand vieler Dienstgebäude wirkt gleichfalls wenig motivierend. Auch insoweit besteht daher dringend Nachbesserungsbedarf. Ansonsten verspielt der Senat die Chance, junge und leistungsfähige Nachwuchskräfte zu gewinnen, ohne deren Qualifikation, Arbeit und Engagement die Strukturreform der Berliner Verwaltung nur Stückwerk bliebe.

Erika Lanzke, Vorstandsvorsitzende VBV e.V.
Wolfgang Hurnik, Mitglied des Vorstands VBV e.V.

Presseerklärung VBV e.V. als PDF