VERBAND BERLINER VERWALTUNGSJURISTEN e.V.

Presseerklärung des Verbands Berliner Verwaltungsjuristen vom 28.07.2020

Die Höhe der Besoldung der Richter und Staatsanwälte – und damit auch der vergleichbaren Beamten – ist evident unzureichend und damit rechtswidrig.

Mit Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 28. Juli 2020 – 2 BvL 4/18 – steht nunmehr fest, dass die Besoldung der Richter und Staatsanwälte in den Jahren 2009 bis 2015 sowie der Besoldungsgruppe R 3 im Jahr 2015 nicht genügte, um diesen Berufsgruppen einen nach der mit ihrem Amt verbundenen Verantwortung angemessenen Lebensunterhalt zu gewähren.

Auch wenn sich die Entscheidung unmittelbar lediglich auf die Besoldung der Richter und Staatsanwälte bezieht, hat sie auch Auswirkungen auf die Besoldung der Beamten des Landes Berlin. Denn die Höhe der Besoldung der Beamten
des höheren Dienstes der Besoldungsgruppen A 13 bis A 16 und B3 entspricht, abhängig von Erfahrungsstufen, im Wesentlichen der Besoldung der Richter und Staatsanwälte oder ist sogar identisch (B-Besoldung). Die Feststellungen des Bundesverfassungsgerichts sind daher entsprechend auf die Beamtenschaft anzuwenden. Damit hat das Bundesverfassungsgericht die Position des Verbandes Berliner Verwaltungsjuristen e.V., der die Rechtswidrigkeit der Besoldung der Verwaltungsjuristen bereits seit Jahren beanstandet hat, nachdrücklich bestätigt.

Der Verband Berliner Verwaltungsjuristen fordert den Senat von Berlin auf, unverzüglich tätig zu werden, um die amtsangemessene Besoldung von Richtern und Staatsanwälten sowie der Berliner Beamten im höheren Dienst sicherzustellen. Maßstab muss dabei die Besoldung der Bundesbeamten in Berlin sein, da nicht nachvollziehbar zu begründen ist, dass Beamte mit gleichartig bewerteten Ämtern in derselben Stadt einen unterschiedlichen Bedarf für einen angemessenen Lebensunterhalt haben.

Erika Lanzke und Wolfgang Hurnik