Die Regierungskoalition aus SPD, Grünen und Linke plant eine Migrantenquote von 35 % in der Berliner Verwaltung, den landeseigenen Betrieben und Gesellschaften. Mit dem geplanten Gesetz zur „Förderung der Partizipation in der Migrationsgesellschaft“ soll der Senat verpflichtet werden, „die Repräsentanz der Beschäftigten des Landes Berlin mit Migrationshintergrund entsprechend ihrem Anteil an der Berliner Bevölkerung sicherzustellen“. Als „Person mit Migrationsgeschichte“ soll gelten, wer über mindestens einen Elternteil verfügt, der mit nichtdeutscher Staatsbürgerschaft geboren wurde. Öffentliche Stellen müssten künftig aktiv darauf hinwirken, mindestens 35 Prozent Menschen mit Migrationshintergrund als Mitarbeiter zu haben. Die Erfüllung dieser Verpflichtung sei besondere Aufgabe der Führungskräfte.
Abgesehen davon, dass die zuständige Senatorin der Linken, Breitenbach, und ihre Unterstützer mit dem Gesetzentwurf inhaltlich den Vorwurf erheben, die von einer linken Koalition regierte Stadt betreibe eine rassistische Personalpolitik und Landesverwaltung und Landesunternehmen, Stiftungen, Gerichte und Staatsanwaltschaften lehnten geeignete Bewerber nur deshalb ab, weil diese ausländische Wurzeln haben, ist das geplante Gesetz offenkundig verfassungswidrig.
Die geplante Bevorzugung von Migranten bei der Einstellung ist insbesondere mit Art. 33 Absatz 2 Grundgesetz unvereinbar. Danach hat jeder Deutsche – unabhängig von ethnischer Abstammung und Migrationsgeschichte – allein nach seiner Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung gleichen Zugang zu jedem öffentlichen Amte. Insbesondere verbietet die Verfassung in Art. 3 Abs. 3 Grundgesetz ausnahmslos eine Bevorzugung oder Benachteiligung von Bewerbern auf Grund ihrer Abstammung, Sprache, Heimat und Herkunft. Schließlich zeigt ein Blick in das Berliner Landesantidiskriminierungsgesetz vom 11. Juni 2020, dass die Berliner Regierungskoalition noch im letzten Jahr der Auffassung war, dass niemand wegen seiner ethnischen Herkunft diskriminiert werden dürfe. Dies soll nach dem aktuellen Gesetzesvorhaben aber künftig offenbar nicht mehr für deutsche Bewerber ohne Migrationshintergrund gelten.
Es gibt eine Vielzahl von Gründen für den nur bei etwa 12 % liegenden Anteil von Mitarbeitern mit Migrationshintergrund in der Berliner Landesverwaltung. Dazu zählen neben mangelndem Interesse vor allem auch nicht ausreichende oder verwaltungskompatible Bildungsabschlüsse. Daher ist es ein die Öffentlichkeit in die Irre führender Trugschluss, allein aus dem 12 % Anteil bereits auf eine allgemeine Diskriminierung von Migranten in der Landesverwaltung zu schließen.
Die Regierungskoalition begeht einen gravierenden politischen Fehler, wenn sie meint, die Stadt und ihre Bewohner in verschiedene Teilmengen und Gruppen zerlegen zu können und diese Gruppen quotenabhängig am Gemeinwesen partizipieren zu lassen. Im Mittelpunkt unserer Gesellschaft steht nämlich das Individuum in seiner ganzen Vielfalt. Der von der Koalition beschrittene Weg der Quotierung, sei es das angestrebte Paritätsgesetz, die Migrantenquote und, konsequent weitergedacht, Quoten für zahlreiche weitere Minderheiten, führt letztlich nicht zu einem gerechteren und diskriminierungsfreien Gemeinwesen, sondern zur Wiederbelebung einer vor allem an Gruppeninteressen orientierten, neuen Form von „Ständegesellschaft“.
Wolfgang Hurnik, Januar 2021