VERBAND BERLINER VERWALTUNGSJURISTEN e.V.

Besoldung / Versorgung 2020 

Auch für das laufende Jahr müssen Sie aktiv werden!

Auch für dieses Jahr sollten Sie wegen der Höhe der Besoldung oder Versorgung Widerspruch erheben.
Nach dem Vorlagebeschluss des Bundesverwaltungsgerichts und der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Richter-Besoldung erwarten wir demnächst die Entscheidung zur allgemeinen Beamtenbesoldung im Land Berlin.
Im Hause des Finanzsenators wird ebenso auf diese anstehenden Entscheidungen gewartet. Gleichwohl sehen wir uns in unserer Ansicht bestärkt, sich nicht nur auf Ankündigungen des Senats zu verlassen. Erkennbar wird von dessen Seite immer ein Grund gesucht und notfalls kreiert, um zu begründen, dass man doch auf besten Weg sei, aber …
Geben Sie mit Ihrem Widerspruch der gemeinsamen Forderung nach einer amtsangemessenen und wertschätzenden Besoldung Ausdruck!

Nach Auffassung des Vorstandes ist es zunächst ausreichend, Widerspruch zu erheben, um die Verjährung zu unterbrechen. Falls tatsächlich eine Klage notwendig sein wird, wird der Verband Sie rechtzeitig informieren. Bis dahin strebt der Vorstand weiterhin eine Musterklage an.
Der Vorstand

Für das Erstellen eines Widerspruchs gegen die Besoldung haben wir einen (aktualisierten) Musterwiderspruch erstellt, den Sie sich hier herunterladen können.
Wenn Sie bereits im Vorjahr Widerspruch eingelegt haben, können Sie zur Begründung Ihres erneuten Widerspruchs auch auf die damalige Begründung verweisen. Die Anträge sollten Sie aber ausdrücklich wieder in Ihr Schreiben aufnehmen.