VERBAND BERLINER VERWALTUNGSJURISTEN e.V.

Presseerklärung vom 28. April 2020

Nach einem Bericht des Tagesspiegel (vom 23.04.2020) will der Regierende Bürgermeister Ärzten, Pflegekräften der öffentlichen Krankenhäuser, aber auch Feuerwehrleuten, Sanitätern, Polizisten, Erziehern u.a. „Alltagshelden“, insgesamt
etwa 29000 öffentlich Bediensteten, eine einmalige Prämie von 1000 Euro zahlen.
Der Verband Berliner Verwaltungsjuristen begrüßt dies als Wertschätzung grundsätzlich. Denn diese Menschen haben es verdient. Es stellt sich allerdings die Frage, warum diese Prämienzahlung ausgerechnet durch den Verzicht auf die ab November 2020 vorgesehene monatliche Hauptstadtzulage von 150 Euro finanziert werden soll, von der alle öffentlich Bediensteten und damit auch die vorgenannten „Alltagshelden“ nicht nur einmalig, sondern künftig alljährlich und dauerhaft mit 1800 Euro profitieren würden. Für eine mit einem solchen Verzicht finanzierte Pseudoprämie dürften sich all die, die ihre Aufgaben trotz hohem Ansteckungsrisiko und massiver Belastungen mit vorbildlichem Engagement erledigt haben, herzlich bedanken.

Angesichts der zur Abfederung der Corona-Folgen, z.B. im Bereich der Einzel- und Kleinunternehmer weitgehend ohne nähere Prüfung geleisteten großzügigen Zahlungen, hält es der Verband Berliner Verwaltungsjuristen für angemessen und geboten, den „Alltagshelden“ die vorgesehene Prämie neben der geplanten Hauptstadtzulage zahlen.
Unabhängig davon zeigt die zunehmende Neigung, für einzelne Berufsgruppen auf Grund ihrer besonderen Belastung immer wieder Zulagen zu fordern und auszuschütten, dass diese Berufe offenbar unterbezahlt sind. Dies gilt beispielsweise für das Krankenpflegepersonal gleichermaßen wie für Pfleger in Altenheimen, Erzieher, aber u.a. auch für die im Vergleich zu Ärzten in Krankenhäusern deutlich schlechter bezahlten Ärzten im öffentlichen  esundheitsdienst. Statt diese benachteiligten Berufsgruppen, wenn überhaupt, durch einzelne Sonderzahlungen, Prämien und sonstige Zulagen immer wieder „ruhigzustellen“, fordert der Verband Berliner Verwaltungsjuristen, durch  entsprechende Tarifverträge und Besoldungsordnungen eine leistungsgerechte und angemessene Vergütung dieser Beschäftigten für die von ihnen erbrachten Leistungen sicherzustellen.

Dadurch würde auch verhindert, dass das Vergütungsgefüge im öffentlichen Dienst infolge der ausufernden Prämien und Sonderzahlungen für einzelne Berufsgruppen zunehmend erodiert.

Der Vorstand