VERBAND BERLINER VERWALTUNGSJURISTEN e.V.

Der Berliner Senat plant, alternativ zu den bisherigen individuellen Beihilfeleistungen eine „pauschale Beihilfe“ einzuführen. Beamte, die in einer gesetzlichen Krankenversicherung oder in entsprechendem Umfang, also nicht nur anteilig, in der
privaten Krankenversicherung versichert sind, können dann eine pauschale Beihilfe in Höhe von 50 % des Krankenversicherungsbeitrags/Basistarifs beantragen. Voraussetzung ist allerdings, dass sie auf ihren Anspruch auf individuelle Beihilfe verzichten. Das Gesetzgebungsverfahren ist noch nicht abgeschlossen.

Wir weisen darauf hin, dass mit der Entscheidung für eine pauschale Beihilfe erhebliche Nachteile für den Beamten verbunden sein können. Abgesehen davon, dass eine Rückkehr zur individuellen Beihilfe damit endgültig ausgeschlossen ist,
stellt eine Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung zumindest für Beamte der Laufbahngruppe II, und damit insbesondere für den höheren Dienst, keine wirtschaftlich sinnvolle Option dar. Denn die Kombination von individueller
Beihilfe und privater Krankenversicherung bietet aus heutiger Sicht bei zumeist geringeren Kosten eine solche Vielzahl von Vorteilen, dass es wirtschaftlich völlig unsinnig wäre, stattdessen die gesetzliche Krankenversicherung mit ihrem
begrenzten Leistungskatalog zu wählen.

Ausnahmen können sich allenfalls im Einzelfall aus der individuellen Situation eines Beamten (z.B. geringes Einkommen, erhebliche Vorerkrankungen, zahlreiche Kinder) ergeben.
Lesen Sie hierzu die ausführliche Darstellung unter „Dienstrecht/Beihilfe“.