VERBAND BERLINER VERWALTUNGSJURISTEN e.V.

Auch für 2024 sollten Sie wegen der Höhe der Besoldung bzw. Versorgung noch bis zum 31.Dezember 2024 Widerspruch einlegen!

Hier  finden Sie unseren Muster-Widerspruch, den Sie nach Ihren persönlichen Verhältnissen anpassen können.

Für die Erhebung eines Widerspruchs gegen die Besoldung haben wir einen Musterwiderspruch erstellt, den Sie sich herunterladen können.
Wenn Sie bereits im Vorjahr Widerspruch eingelegt haben, können Sie zur Begründung Ihres erneuten Widerspruchs auch auf die damalige Begründung verweisen. Die Anträge sollten Sie aber ausdrücklich wieder in Ihr Schreiben aufnehmen.

Der Vorstand