gegen die Besoldungspolitik des Senats
Die Berliner Besoldungsallianz hat die Haltung des Berliner Senats zur verfassungsgemäßen Besoldung der Berliner Richter, Staatsanwälte und Beamten mit folgender Stellungnahme (auszugsweise) kommentiert:
Die sehr intensiven Bemühungen haben nicht zum Erfolg geführt. Die gewerkschaftlichen Spitzenorganisationen DGB und dbb, der Deutsche Richterbund Berlin und der Hauptpersonalrat haben sich zusammengeschlossen, um gemeinsam eine verfassungsgemäße Besoldungsnachzahlung ab 2009 für alle Richterinnen und Richter sowie die Beamtinnen und Beamten zu erreichen.
Der Berliner Senat und leider maßgebliche Fraktionen mit Regierungsverantwortung sind jedoch nicht bereit, den verfassungsrechtlichen Anspruch auf eine Nachzahlung der evident unzureichenden Besoldung auch für die Jahre 2016 bis etwa 2020 zu gewähren. Sie sind auch nicht bereit, eine Nachzahlung für andere Besoldungs-ordnungen als die R-Besoldung zu leisten und setzen weiter darauf, dass sich die Beschäftigten erst durch alle Instanzen klagen müssen. Es ist frustrierend.
Maßgebliches Motiv der Weigerungshaltung dürften die hohen Kosten für die Nachzahlungen sein. Die Entscheidung, die R-Besoldung nicht umfassend bis etwa 2020 zu reparieren, steht nach verlässlichen Angaben in unmittelbarem Zusammenhang mit den Kosten für Reparaturen in der A-Besoldung. Man gibt Richtern und Staatsanwälten keine Nachzahlungen für andere Zeiträume, als nach dem Urteil des BVerfG nötig, um keine Erwartungen der A-Besoldeten zu wecken. Dabei handelt es sich jedoch bei den Nachzahlungsansprüchen nicht um Zusatzleistungen, sondern um Besoldungsteile, die den Kolleginnen und Kollegen offensichtlich zustehen und früher vorenthalten wurden.
Bezeichnend ist, dass keine Fraktion des Abgeordnetenhauses davon ausgeht, dass Berlin bei weiteren Entscheidungen vor dem BVerfG obsiegen wird. Auch wenn einzelne Abgeordnete sich für Nachzahlungen eingesetzt haben, spielen die Fraktionsspitzen auf Zeit und wollen weitere Verurteilungen abwarten, weil diese erst in der nächsten Legislatur zu bearbeiten und zu bezahlen sind.
Wütend macht besonders der Umstand, dass sich die Nachzahlungsansprüche aus der Verfassung ergeben und alle Faktoren zu deren Berechnung für weitere Besoldungsgruppen und weitere Jahre vom BVerfG bereits vorgegeben sind. Die Treuepflicht des Dienstherrn sieht anders aus.
Um den Druck zu erhöhen und die Abgeordneten an ihre Verantwortung als Besoldungsgesetzgeber zu erinnern, hat die Besoldungsallianz zu einer Protestaktion aufgerufen. Unter dem Slogan „evident unzureichend“ hat die Allianz darauf hingewiesen, dass auch die Reaktion des Berliner Senats auf die gleichlautende Entscheidung des BVerfG evident unzureichend ist.