Nach eingehender Diskussion – auch mit Experten von außerhalb des Verbandes – sind wir von unserer früheren Überlegung, die jetzt so genannte Hauptstadtzulage einer gerichtlichen Prüfung im Rahmen einer Musterklage zuzuführen, abgekommen.
Wir sind nach wie vor der Ansicht, dass die jetzt befristet beschlossene Hauptstadtzulage nicht der richtige Weg zu einer amtsangemessenen Besoldung bzw. Vergütung ist. Die Empfänger dieser Zulage werden es spüren, wenn eine Anrechnung auf zukünftige Besoldungs- bzw. Vergütungserhöhungen erfolgt, wenn die Zulage später wegfällt und wenn die Zulage nicht auf ein zu erwartendes Ruhegehalt angerechnet wird. Daher halten wir die Forderung nach einer Hauptstadtzulage für alle Berliner Beamten nicht für zielführend.
Dem hingegen werden wir weiterhin eine nach den Maßstäben des Bundesverfassungsgerichts amtsangemessene Besoldung für alle Beamten unter Wahrung des Abstandsgebots einfordern.
Berlin, den 10.12. 2020