Mit Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 28. Juli 2020 – 2 BvL 4/18 – steht nunmehr fest, dass die Besoldung der Richter und Staatsanwälte in den Jahren
2009 bis 2015 nicht den rechtlichen Vorgaben entsprach.
Eigentlich hätte der Berliner Senat längst selbst diese Erkenntnis gewinnen und die von den Herren Wowereit und Sarrazin praktizierte Einsparungspolitik bei den Beschäftigten im öffentlichen Dienst des Landes Berlin korrigieren können – und müssen. Schließlich hat das Bundesverfassungsgericht schon seit einiger Zeit die Kriterien zur Besoldung festgelegt und schon mehrfach rechtswidrige Einsparungsversuche diverser Landesgesetzgeber zurückgewiesen.
Nun also die - erwarteten - deutlichen Worte in Richtung Berlin. Und schon hören wir aus Senatskreisen, dass dieses Urteil ja „nur“ Richter und Staatsanwälte betreffe. Stimmt – aber will es der Senat für die übrige Beamtenschaft tatsächlich bei den bisherigen Besoldungsregegelungen belassen? Auch hier sind etliche Rechtsstreitigkeiten anhängig – auch beim Bundesverfassungsgericht. Diese weiteren Prozesskosten könnte sich der Senat von Berlin eigentlich sparen und seinen Beschäftigten endlich das Gefühl geben, dass eine rechtmäßige Besoldung zeitnah umgesetzt wird.
Lesen Sie hierzu:
„Ohrfeige für das Land Berlin“
Statement zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts und Auszug aus der Presseerklärung des Bundesverfassungsgerichts
Presseerklärung des Verbands Berliner Verwaltungsjuristen vom 28.07.2020